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1. Das Deutsche Reich - S. 554

1900 - Leipzig : Spamer
554 Zweites Kapitel. März 1813 bis zum Mai 1814 hatte Hamburg furchtbar zu leiden, namentlich durch die Schreckensherrschast Tavousts, dann folgte wieder gute Zeit und Hamburgs Handel nahm einen großartigen Aufschwung. An der Neugestaltung Deutschlands hat der Freistaat aus Seite Preußens Anteil genommen. Schon 864 wurde das Bistum Hamburg mit dem Bremens vereinigt. Bis zu der Herrschaft der Schauenburger hatte die Stadt viel von den Räubereien der Normannen, Dänen und Slawen zu leiden. Kaiser Friedrich Barbarossa verlieh Hamburg eigne Gerichtsbarkeit, Zollfreiheit für seine Schiffe und Waren bis zum Meere und das Recht, im zweimaligen Umkreise der Stadt die Anlegung von Besestiguugen zu verbieten. Damals siedelten auch die Kaufleute des zerstörten Bardowiek nach Hamburg über. Im 13. Jahrhundert hatte die Stadt nach einander Belagerungen der Dänen, der Grafen von Holstein und der Kaiserlichen zu erleiden, trotzdem aber behielt sie ihre Rechte und Freiheiten. Im Jahre 1284 brannte ein großer Teil der Stadt ab. Seit 1292 übte Hamburg das Recht selbständiger Gesetzgebung, seit 1359 das Blutrecht aus. Im 14. Jahrhundert wurden auch die Alster und viele benachbarte Gebiete (Eppendorf, Eimsbüttel, Großborstel, die Elbwerder, Moorburg, Amt Ritzebüttel :e.) erworben. Das Münzrecht erhielt die Stadt 1325; dasselbe wurde 1435 erweitert. Tic Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft führten zu den Rezessen von 1410, 1458 und 1483, doch setzten sich dieselben auch in den sol- genden Jahrhunderten fort', neue Rezesse entstanden 1529 und 1562. Trotzdem war der Streit im 17. Jahrhundert wieder so groß, daß es Dänemark fast gelungen wäre, sich der Stadt zu bemächtigen (1686). Endlich mußte das Rei.ti mit Truppen einschreiten, und nun wurde endlich 1713 ein endgültiger Rezeß zwischen Rat und Bürgerschaft zustande gebracht. Inzwischen erwarb Hamburg mit Lübeck zusammen im Kampfe mit den benachbarten Raubrittern den Besitz Bergedorfs, der Bierlande nebst Geesthacht, vorübergehend auch des halben Sachsenwaldes (1420), dann die Hälfte des Finkenwärders (1445). Bei der Einführung der Reformation war Bugen- Hägen in hervorragender Weise thätig. Ter Handel mit England wurde besonders dadurch gehoben, daß in Hamburg die Gesellschaft der Bierchants-adventurers ein- trat (seit 1567); in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts siedelten sich zum Bor- teile des Handels auch viele Portugiesen und Holländer an. Im Dreißigjährigen Kriege ist Hamburg weder belagert noch besetzt worden; ja 1628 erlangte es sogar vom Kaiser eine Bestätigung und Erweiterung seiner alten Handelsvorrechte, was freilich allerhand Streitigkeiten mit Dänemark herbeiführte. In den Jahren 1712—1714 starb von den 100000 Einwohnern Hamburgs 15 an der Pest. Im Jahre 1763 fallierten infolge unvorsichtiger Spekulationen 93 große Handelshäuser. Den Streit mit Dänemark beendete der Gottorpsche Vertrag 1768; außer dem Verzicht Däne- marks auf das städtische Gebiet war noch von Bedeutung die Abtretung mehrerer Gebiete in Holstein, sowie mehrerer Elbinseln. Unter den Dichtern, welche in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts in Hamburg lebten, sind Klopstock und Lessing die bedeutendsten; an sie schließen sich Voß, Matthias Claudius, Reimarus und Gerstenberg. Während des nordamerikanischen Freiheitskrieges entstanden an allen wichtigeren Plätzen der Union Zweigniederlassungen, nach Hollands Uber- flutung durch die Franzosen zog sich der holländische Handel fast ganz nach Ham- bürg, ebenso der damalige Verkehr mit Riga, Archangel und St. Petersburg. Am Ende des 18. Jahrhunderts fallierten wiederum 53 große Handelshäuser. Im März 1813 mußten die Franzosen vor den Russen weichen, dann rückte im Mai Davoust wieder ein und strafte nun die Stadt furchtbar. Bei der folgenden Belagerung durch den General Bennigsen brannte Davoust die Vorstädte Hamm und St. Pauli nieder und vertrieb die obdachlosen Einwohner; die Gelder der Bank beschlagnahmte er. Unter französischer Herrschaft sank die Einwohnerschaft von 120000 auf 90000 und der Gesamtverlust der Stadt bezifferte sich auf 70 Millionen Thaler. Vom 5.-8. Mai 1842 wütete ein furchtbarer Brand (1749 Häuser brannten ab, 20000 Menschen wurden obdachlos^. Die schweren Handels- krisen von 1825 und 1826, 1837 und 1858 wurden verhältnismäßig bald über- wunden. Am 1. Januar 1861 trat eine neue Verfassung in Kraft. 1867 kaufte Hamburg den Mitbesitz von Bergedorf, den Vierlanden und Geesthacht der Stadl Lübeck ab.

2. Das Deutsche Reich - S. 549

1900 - Leipzig : Spamer
Bremen. 549 Stadt an der Ostsee, 1689 Einwohner, auf vorzugsweise sandigem Boden; in der Nähe auch fruchtbarer Lehmboden. Bedeutender Fischfang (Dorsche und Heringe); Borhafen Lübecks; lebhafte Schiffahrt. Seebad. — Schlutup, Dorf am rechten Ufer der Trave. Starker Fischfang (Sprotten, Heringe, Dorsche, Butte, Aale). d) Bremen. Der Freistaat Bremen liegt in drei Gebietsteilen an der unteren Weser zwischen 53° 1' bis 53° 10' nördl. Br. und 8° 33' bis 8« 56' östl. L. v. Gr. Ter Hauptteil, welcher die Stadt Bremen trägt, wird von hannoverschem und oldenburgischem Gebiete umgeben; 18 1cm weiter abwärts liegt auf dem rechten Weserufer das Gebiet der Stadt Vegesack, von hannoverschem Gebiete umgeben, und 73 km unterhalb Bremen, gleichfalls von hannoverschem Gebiete um- schlössen, das Gebiet der Stadt Bremerhaven. Schon 788 gründete Karl der Große in Bremen ein Bistum, das 849 Erzbistum ward (d. h. Angar) und unter Adalbert (1043—72) die Kirchen- hoheit über Nordeuropa besaß. Seine Freiheiten erhielt Bremen im 12. und 13. Jahrhundert und trat 1276 der Hansa bei. Von der Mitte des 14. Jahr- Hunderts an wurden benachbarte Gebiete erworben, wiewohl gerade damals heftige Partei- und Verfassungskämpfe stattfanden. Nachdem sich die Stadt früh der Reformation angeschlossen und trotzdem von Kaiser Karl V. große Begünstigungen erfahren hatte, widerstand sie 1547 im Schmalkaldischen Kriege zweimal kaiserlichen Heeren und überwand ziemlich glücklich den Dreißigjährigen Krieg. Im Westfälischen Frieden als freie Reichsstadt anerkannt, hatte sie mit Schweden, das in den Besitz des ehemaligen Erzbistums Bremen gelangt war, mancherlei Streitigkeiten, war 1806—1811 souveräner Staat, 1811 —13 in das französische Kaiserreich einverleibt und wurde dann Mitglied des Deutschen Bundes. In der folgenden Zeit begann eine großartige Entwicklung des Handels und damit des ganzen Staatswesens. Bei der Neugestaltung unsers Vaterlandes stand Bremen mit Begeisterung auf der Seite Preußens. Schon ehe Bremen sich besonderer Freiheiten erfreute, zeigten seine Bürger bemerkenswerten Unternehmungsgeist; so gründeten sie die Stadt Riga (1158) und beteiligten sich auch in hervorragender Weise am dritten Kreuzzuge. Den ersten Freiheits- brief stellte Kaiser Friedrich I. (1186) aus, Seitdem nahmen die Bürger ihre An- gelegenheiten mehr und mehr in die eigne Hand und schlössen Bündnisse mit andern Städten und Handelsverträge mit den nordischen Reichen. Seit 1350 erwarb die Stadt allmählich das Land zwischen Wümme und Weser, Langwedel und Wildes- hausen, Stotel, Thedinghausen, Teile der Grafschaft Delmenhorst und die Herr- schaft Bederkesa, ferner Stadt und Amt Blumenthal 2c., Gebiete, die später zeitweise wieder verloren gingen. Diese Zeit bildet auch eine Blütezeit des Bremer Handels; damals aber gerade lagen sich die Zünfte und Geschlechter in den Haaren (die letzteren siegten), auch mußten mit den Grafen von Oldenburg und Hoya, sowie mit den seeräuberischen Friesen heftige Kämpfe geführt werden. Karl V. erteilte (1541) Bremen große Vorrechte in der Rechtspflege, Schiffahrt auf der Weser und das Münzrecht, anch^bestätigte er den erworbenen Besitzstand; im Dreißigjährigen Kriege mußte aber die Stadt sich einen lästigen Zoll bei Elsfleth gefallen lassen. Im Streite mit Schweden mußten an das Herzogtum Bremen wiederholt Gebiete abgetreten werden; erst 1741 endeten die Mißhelligkeiten (zweiter Stadischer Vergleich). Nach den Befreiungskriegen werde endlich der Elsflether Zoll beseitigt (1820), dann aus ehemals hannoverschem Gebiete die Hafenstadt Bremerhaven (1827) gegründet, welche von außerordentlicher Wichtigkeit wurde. Nachdem 1848 die aristokratische Verfassung vorübergehend durch eine stark demokratische beseitigt worden war, trat am 21. Februar 1854 die jetzige Verfassung in Kraft.

3. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 101

1900 - Leipzig : Spamer
Das Handelsmonopol nach Ostindien. 101 Ostindischen Kompanie durch die Krone von neuem bestätigt, unter der Bedingung, den Kapitalstock um 1v2 Million zu vermehren und jährlich sür 100 000 Psd. Sterl. britische Waren auszuführen. Das Haus der Gemeinen stellte die Berechtigung unbehinderter Monopolverleihung durch die Krone in Frage und bestimmte, „daß es das Recht jedes Engländers Aurengzeti, »mgetien von den Würdenträgern seines Hofes. (3m Hinlergmnd der 2p('an des Uj'anenlhrones.) Nach indischen Vorlagen. sei, nach Ostindien oder irgend einem Teile der Welt Handel zu treiben, außer wenn es durch eine Akte des Parlaments verboten worden wäre." In solchem Verhältnis standen Regierung und Volk.^ Fast um dieselbe Zeit, als die erste indische Kompanie im Jahre 1698 jenes Territorium, aus welchem sich gegenwärtig Kalkutta, die Hauptstadt des Jndo-britischen Reiches, ausdehnt, und weiterhin die Stadt Tschatamntti

4. Entdeckungen und geographisch bedeutsame Unternehmungen nach Auffindung der Neuen Welt bis zur Gegenwart - S. 102

1900 - Leipzig : Spamer
102 Die Engländer in Ostindien. und Godwindpur samt der Gerichtsbarkeit über die Bewohner mit dem Rechte, Forts zu errichten, erwarb — wurde der neuen Ostindischen Handelskompanie am 5. September desselben Jahres, nachdem sie die Regierung vermittelst einer Bestechung von 2 Millionen zu 8 % in Form einer Anleihe gewonnen hatte, unter dem Titel „Die englische Kompanie der nach Indien handelnden Kaufleute von England", zufolge einer Parlamentsakte vom 5. Juli ebenfalls ein Freibrief erteilt. Die neue Genossenschaft rüstete im nächsten Jahre (1699) drei Schiffe mit einer Ladung im Werte von 178 000 Pf. Sterl. für Indien aus, während die alte Ostindiakompanie in demselben Jahre auf 13 Schiffen für 525 000 Pfd. Sterl. Waren sandte. Die Streitigkeiten zwischen beiden Gesellschaften, deren neuere man Dowgatekompanie hieß, weil sie in der Dowgatestraße, und zwar in der stattlichen Halle der Pelzhändler, ihre Versammlungen abhielt, während die ältere nach ihrem Geschäftshaufe in der Leadenhallstraße benannt wurde, zogen sich in feindseligster Weise manche Jahre hin. Die Haupt- Waffen der neuen Genossenschaft waren Schmähschriften, die der alten Geldbestechungen; die neue wurde durch die Whigs unterstützt, die alte durch die Tories; jene stützte sich auf die Volksgunst, die letztere aus den ungeheuren Vorteil eines großen gemeinsamen Schatzes. Mit Hilfe des letzteren hatte sich die Unterstützung aller Einflußreichen am Hofe und im Parlamente leicht erkaufen lassen, während die neue Kompanie das Geld zu dergleichen Zwecken aus ihrem eignen Seckel nehmen mußte, ohne Hoffnung auf baldigen Wiedergewinn. Die bisherigen Verdrießlichkeiten, bei denen niemand etwas gewann, sowie zahllose Mißstände, die der Nebenbuhlerschaft der beiden Kompanie» entsprangen, führten im Jahre 1701 schließlich doch zu einer Vereinigung der zwei Gesellschaften, welche Königin Anna durch das Staatssiegel am 22. Juli 1702 sanktionierte. Als das englische Gouvernement sich sechs Jahre nachher in Geldnot befand, erklärte es sich bereit, der „Vereinigten Kompanie" das ausschließliche Privilegium des Handels nach Ostindien bis zum 25. März 1726 wieder zuzugestehen. Durch eine Parlamentsakte ward der Gesellschaft bis drei Jahre nach dem Erlöschen ihres Freibriefes ihr früheres Monopol und damit ihr gesicherter Bestand gewährleistet. Dafür forderte die Regierung jedoch eine Aushilfe von 1 200 000 Pfd. Sterl. ohne Interessen, welche samt dem früheren Vorschusse von 2 000 000 Pfd. Sterl. eine 5 °/0 Anleihe der Regierung bilden sollten. Mit der segensreichen Regierung Wilhelms Iii. hatte die Glanz- Periode des Handels und allgemeinen Wohlstandes Großbritanniens be- gönnen. — Die außerordentliche Wichtigkeit der südasiatischen Kolonien für die englische Machtstellung trat während einer Verkehrs- und Handels- strömung, wie sie bis dahin noch nicht dagewesen, immer mehr zu Tage. Das britische Gouvernement sah sich veranlaßt, den Niederlassungen

5. Das Deutsche Reich - S. 507

1900 - Leipzig : Spamer
Die Fürstentümer Reuß. 507 durch die Linie Zeitz-Gera-Eichicht mit Leipzig und Greiz, durch die Linie Weimar- Gera mit der Thüringischen Bahn und durch die Linie Gera-Gößnitz mit der Bahn Leipzig-Eger verknüpft. Im Jahre 1888/89 besaß Reuß alt. L. im ganzen 35,4 km Bahn, und zwar nur Staatsbahu, Reuß j. L. 57 km. In der altern Linie war das Postwesen von 1780—1806 unter Leitung des Fürsten von Thnrn und Taxis als Reichspostmeister, dann bis 1867 in selbständiger Verwaltung jenes Fürsten; in der jüngeren Linie hatte Fürst Thurn und Taxis von 1616—67 die selbständige Postverwaltung; seit 1867 ist in beiden Ländern das Postwesen auf den Nord- deutschen Bund, bez. das Reich übergegangen. Die Verwaltung führt jetzt die Ober- Postdirektion Erfurt. In Reuß alt. L. wie j. L. ist die Verfassung konstitutionell-monarchisch (Gesetz vom 28. März 1867, bez. Staatsgrundgesetz vom 14. April 1852 und vom 16. Mai und 20. Juni 1856); in ersterem Ländchen besteht ein Landtag von 12 Abgeordneten, der sich alle sechs Jahre erneut, in letzterem ein solcher von 16 Abgeordneten, welcher alle drei Jahre berufen wird. In der älteren Linie steht an der Spitze der Landesregierung unter dem Fürsten ein Regie- rungspräsident; für Kirchen- und Schulsachen ist ein Konsistorium da; Landes- schulinspektor ist der Superintendent in Greiz. In der jüngeren Linie führt unter dem Fürsten ein Staatsministerium die Regierung, welches Abteilungen hat: 1) für das fürstliche Haus, 2) für die Reichsangelegenheiten und die Be- Ziehungen zu andern Staaten, 3) für das Innere, 4) für die Justiz. 5) für die Kirchen- und Schulangelegenbeiten und 6) für die Finanzen. Den Land- ratsämtern stehen Bezirksausschüsse zur Seite. Die Hauptstaatskasse ist in Gera. — Die Fürstentümer stellen mit Sachsen-Altenburg und Schwarzburg- Rudolstadt das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das zum Iv. Armee- korps gehört. Fürstentum Reuß ält. Knie. Greiz, Hauptstadt des Fürstentums und Bahnkreuzungspunkt im anmutigen Thale der Weißen Elster, 20141 Einwohner (1890). Sitz der Landesbehörden, Land- gericht, Gymnasium mit Realklassen, Schullehrerseminar; Residenzschloß (Park), ansehn- liches Rathaus, Waisenhaus. Von waldbedeckten Anhöhen (Laub- und Nadelholz) um- geben, rauhes Klima, Boden von mäßiger Fruchtbarkeit. Bedeutende Textilindustrie: Wollen- und Baumwollenweberei (Kaschmir, Thibet, Ripse, Velour, Popeline, Tücher, Shawls, viele mechanische Webereien mit circa 3000 Webstühlen, mehrere große Kammgarn- und Streichgarnspinnereien, bedeutende Dampffärbereien und Appretur- anstalten, Wollenkämmereien und Wollendruckereien); dazu Kesselschmiede und Ma- schinenbananstalt, Eisengießerei, Papierfabrikation und mehrere große Brennereien ?c. Reichsbanknebenstelle. Es sind gegen 100 Wollenwarensirmcn vorhanden, welche in Greiz und Umgegend 9 — 10000 Weber beschäftigen. Großer Export in europäische und außereuropäische Länder, jährlicher Wert der Fabrikate circa 25 Mill. Mark. Zu den Erzeugnissen der betreffenden Industrie tragen unter andern bei: die Dörfer Pohlitz, Hermannsgrün, Reudnitz, Fraureuth und besonders auch die Stadt Zeulenroda. Die letztere liegt in hoher Waldgegend, 8003 Einwohner. Schönes Rathaus. Außer wollenen und baumwollenen Kleiderstoffen auch Gummiwaren, Maschinen, Seife, Lampen und besonders Strumpfwirkerei, bedeutender Viehhandel; in der Umgegend Steinbrüche. — Auf einem bewaldeten Felsen an der Saale das Schloß Burg; dabei das Eisenwerk Burghammer. Fürstentum Reujz s. Cinie. Der Landratsamtsbezirk Gera, welcher das nördliche Gebiet umfaßt. Darin: Gera, anmutig gelegene Hauptstadt des Fürstentums und Eisenbahnknotenpunkt an der Weißen Elster, 39670 Einwohner (1890). Sitz der Landesregierung, Landratsamt, Land- und Schwurgericht, Hauptsteueramt, Gymnasium, Realgymnasium, Handels- und kaufmännische Hochschule, Laudesarbeits- und Waisenhaus, Privatirrenanstalt, fürstliches Schloß Öfterstem (auf dem steilen, waldbedeckten Hainberge über der

6. Das Deutsche Reich - S. 553

1900 - Leipzig : Spamer
Hamburg. 553 Elbufer das Gebiet Geesthacht; ferner nordöstlich von Hamburg, von Holstein um- geben, vier kleine Exklaven, die mit den nördlichen Vorstädten und Dörfern zu der Landherrschaft der Geestlande vereinigt sind; endlich südlich von Hamburg, von Han- nover umgeben, die Exklave Moorburg, die mit den Elbinseln und den benachbarten Flußmarschen zu der Landherrschaft der Marschlande vereinigt ist. Der Hamburgische Staat gehört fast ganz dem Niederungsgebiete des Elbstromes an, der sich oberhalb der Stadt in mehrere Arme teilt; das Geest- land ist wellenförmig, das Marschland sehr fruchtbar, auch der Boden des Amtes Nitzebüttel. Das Klima ist mild und feucht. Die Elbinseln sind sehr flach; Ebbe und Flut machen sich bis 30 km oberhalb Hamburg bemerkbar; in der Stadt beträgt der Unterschied des Wasserstandes 1,86 m. Bei Hamburg münden die Flüßchen Alfter und Bille iu die Elbe. — Das Geest- land hat graudigen, zum Roggenbau geeigneten Boden; zu beideu Ufern der Alster finden sich kleine Heidestrecken. Das durch zahllose Gräben entwässerte Marschland hat namentlich in den „Vierlanden" bei Bergedorf eine ungewöhnliche Ergiebigkeit; größtenteils auch fett und ertragsreich ist der Boden der Gegend von Ritzebüttel und der Insel Neuwerk. — Die Elbe läßt sich im Winter meist offen halten. Die Luft ist von Feuchtigkeit erfüllt, der Himmel selbst an den schönsten Tagen selten völlig wolkenlos. Die herrschende Windrichtung ist West, windstille Tage sind selten, heftige Stürme hingegen, besonders im Dezember, häufig. Gutes Quellwasser fehlt fast überall; in Hamburg braucht man hauptsächlich das Elbwasser, welches durch die Wasserleitung verbreitet wird. Der Gesundheitszustand ist im ganzen günstig, doch erzeugen die kalten Winde leicht Erkältungskrankheiten. Hamburg wird zuerst 811 erwähnt und wurde 831 Bischofssitz. Die älteste Geschichte der Stadt war eine sehr bewegte und leidvolle; erst als die Grafen von Schauenburg in den Besitz Holsteins und Hamburgs gelangten, (1106) besserten sich die Verhältnisse. Im Jahre 1189 verlieh Kaiser Friedrich Barbarossa der Stadt auf den Wunsch des Grafen Adolf bedeutende Rechte. Das 13. Jahrhundert brachte schwere Kämpfe. Im Jahre 1242 wurde durch das Schutz- und Trutzbündnis Hamburgs mit Lübeck der Grund zu der Hansa gelegt. Von nun an hob sich Hamburg mehr und mehr und stieg an Rechten, Länderbesitz und Reichtum. Gegen Ende des 14. Jahr- Hunderts brachen Streitigkeiten zwischen dem Rate und der Bürgerschaft aus, welche später zu einer Teilnahme der Bürgerschaft an der Verwaltung führten. Im Kriege mit Holland und Dänemark behauptete die Stadt ihre Handels- Vorrechte (1441). Die Reformation wurde 1529 eingeführt. Seit 1560 besteht die Börse. Der Verfall der Hansa war für Hamburgs Entwicklung nicht unvorteilhaft; Hamburg wurde der Sitz des Handels mit England. Im Jahre 1619 entstand die Bank; im Jahre vorher wurde Hamburg förmlich als Reichsstadt anerkannt. Der Dreißigjährige Krieg verlief für die Stadt verhältnismäßig günstig. Die immer wieder erneuerten Streitigkeiteu zwischen Rat und Bürgerschaft erreichten endlich ihren Abschluß 1713. Nach dieser Zeit gewann der vorher niedergegangene Handel neuen Ausschwung. Nachdem vorher Dänemark endgültig auf seine Ansprüche an Hamburg verzichtet hatte, nahm dieses 1770 seinen Sitz auf dem Deutschen Reichstage ein. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erlangte Hainburg großen Ruhm als Sitz aus- gezeichueter Dichter. Zum Welthandel entwickelte sich Hamburgs Handel während des amerikanischen Freiheitskrieges und uach der Eroberung Hollands durch die ' Frauzoseu. Im Jahre 1810 wurde die Stadt vollständiger Freistaat, im gleichen Jahre Hauptstadt des französischen Departements der Elbmündungen. Voin

7. Das Deutsche Reich - S. 162

1900 - Leipzig : Spamer
162 Sechstes Kapitel. Lindau, Konstanz, Biberach, Eßlingen, Heilbronn, Reutlingen, Hall, Nord- lingen :c. empor. Auf andern Handelswegen traten damals die rheinischen Städte Basel, Straßburg, Speier, Worms, Mainz und Köln mit Italien in Verbin- duug, um gleichzeitig rheinabwärts die orientalischen Waren nach den Nieder- landen zu vertreiben. Vermittelst seines Stapelrechts, welches jeden vorüber- fahrenden Kaufmann zwang, seine Ware drei Tage lang im städtischen Kaufhause auszulegen, ehe er weiter ziehen durfte, gewann namentlich Köln eine Herr- schende Stellung am Rhein; freilich hemmten die ursprünglich dem Reiche, später den Landesherren gehörigen Rheinzölle, und in der Zeit des Faust- rechts die zahlreichen Raubritter, von ihren entlang des Stromes liegenden festen Raubschlössern aus, nicht unerheblich den Handelsverkehr. Der rheinische Städtebund sorgte, ähnlich wie der schwäbische in Süddeutschland, zeitweise für Beseitigung der lästigen Raubnester. Während dann fett Anfang des 14. Jahrhunderts die meisten Rheinstädte dadurch ihre Bedeutung als Stapel- Plätze für den Verkehr zwischen Italien und den Niederlanden verloren, daß die Venezianer direkten Anschluß nach Brügge und Antwerpen suchten, be- hauptete Köln als Glied der Hansa weiter seine hervorragende Stellung für den nordischen Handel. Der erwähnte Bund der Hansa zeigt den deutschen Handel auf seiuem Höhepunkte, wie ihn andre Kulturvölker des Mittelalters kaum in ähnlicher Weise zu erringen vermochten. Die Anfänge der Hansa sind folgende: Hamburg, Bremen und Lübeck sowie Wisby auf der Insel Gotland wurden seit dem 12. Jahrhundert allmählich Hauptpunkte des nordischen Handels. Auch in Nowgorod in Rußland und Riga faßte der deutsche Handel zu weiterer Entfaltung festen Fuß; sächsische Städte, wie Braunschweig, niederrheinische, wie Soest und Dortmuud, nahmen an dem Verkehre teil. Später entstanden an der Ostseeküste noch zahlreiche Hafenstädte, welche die Vermittelung zwischen den Binnenplätzen und dem Norden übernahmen; zu ihnen gehören Wismar, Rostock, Greifswald, Anklam, Stralsund, Demmin, Kolberg, Danzig, Königsberg, Reval, Dorpat. Aus den Ver- einen nun, welche zum Schutze des Handels an verschiedenen Punkten von solchen deutschen Städten seit dem Ende des 12. Jahrhunderts abgeschlossen wurden, bildete sich der Hansabund, an dessen Spitze Lübeck trat, wo die Bundesversammlungen regelmäßig abgehalten wurden. In der Blütezeit des Bundes gehörten demselben fast alle Städte, die eine handeltreibende Bevölkerung besaßen, selbst ziemlich kleine, an, und man teilte den Bund in vier Kreise oder Quartiere, nämlich den wen- dischen mit dem Vororte Lübeck, den westfälischen mit dem Vororte Köln, den sächsischen mit dem Vororte Braunschweig und den preußischen mit dem Vororte Danzig. Auf eine lange Zeit hinaus beherrschte der Hausabund die nördlichen Meere so vollständig, daß sich die Könige von Dänemark, Norwegen und Schweden ihm beugen mußten; es geschah dies namentlich nach Verwüstung der Küsten von Norwegen, Seeland und Schonen sowie der Eroberung von Kopen- Hägen, Helsiugör, Norköpiug :c., durch den Frieden von 1370, in welchem Waldemar Iii. von Dänemark geloben mußte, daß künftig ohne den Rat der Städte niemand anf den dänischen Thron kommen und daß erst dann der neue Herrscher als rechtmäßiger König betrachtet werden sollte, wenn er der Hansa alle ihre Rechte und Freiheiten bestätigt hätte. Diese Machtstellung behauptete der Hausabund bis zum Anbruche der neueren Zeit.

8. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 9

1884 - Leipzig : Spamer
Schlesien unter unabhängigen Piasten bis zum Jahre 1355. 9 gegangen, daß nur die ältesten Söhne Länder erben, die jüngeren Söhne in den geistlichen Stand treten sollten, so wären alle diese Zersplitterungen des Landes vermieden worden. Wie es aber damals stand, war kein Ende der Teilungen abzusehen, und die Ohnmacht der einzelnen kleinen Fürsten, die natürlich mit ihrer Menge immer zunehmen mußte, ließ die Einwohner fürchten, daß sie die Beute einer benachbarten Macht werden würden. Fürsten und Uuterthanen mußten also wünschen, freiwillig eine Oberherrschaft anzuerkennen; konnten sie doch vielleicht bald, wenn sie sich nicht einem Fürsten ihrer Wahl unterstellten, gezwungen werden, einem Fürsten zu gehorchen, dem sie nicht gern unterthänig waren. Die Mongolenschlacht bei Liegnitz. Der Fall des Herzogs. An Polen zu fallen, war beiden ein unerträglicher Gedanke; denn die Herzöge hatten zu viel Stolz, um sich denen zu unterwerfen, die selbst nicht mehr als sie und von denen sie verstoßen waren; die ihnen nie Schuh gewährt hatten, so oft sie solchen suchten; von denen sie sogar ost ihr Land hatten ver- wüsten sehen. Dazu kam, daß auch Polen durch Erbschaft und Streit zerteilt und deshalb von dort keine Hilfe zu erwarten war. Ganz anders stand es mit Böhmen. Dieses Reich war mächtig und stand auf der Höhe seiner Macht. Johann, ein Sohn des deutschen Kaisers Heinrich Vii. aus dem Hause Lützelburg, hatte sich mit einer böhmischen Prinzessin vermählt und war 1309 König von Böhmen geworden. Von einem Reiche, das von einem deutschen Fürsten beherrscht wurde und mit dem deutscheu Kaiser in

9. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 10

1884 - Leipzig : Spamer
10 Aus Schlesiens Vergangenheit. naher Beziehung stand, wünschte und hoffte man Hilfe. Auch hatten sich einige schlesische Piasteu schon an Böhmen angeschlossen, wie Heinrich von Breslau. Im Jahre 1327 ergaben sich alle oberschlesischen Herzöge, wahrscheinlich nach gemeinsamer Beratung, dem Könige von Böhmen als Vasallen. Die meisten niederschlesischen Herzöge folgten ihrem Beispiele im Jahre 1329. Nur Przismislaus von Glogau widersetzte sich allen Anträgen des böhmischen Königs und sagte: „Ich will lieber als freier Fürst am Bettelstabe aus Schlesien gehen, als meine Freiheit verkaufen und unter einem fremden Könige dienstbar leben." Nach feinem Tode wurden seine Brüder, die ihn beerbten, Böhmens Vasallen. Nur die Fürstentümer Schweidnitz, Jauer und Münsterberg waren noch un- abhängig, als im Jahre 1335 Kasimir Iii. von Polen in einem Vertrage mit Johann von Böhmen alle feine Ansprüche auf Schlesien aufgab. Zwanzig Jahre später gehörte ganz Schlesien zu Böhmen. Schlesien unter böhmischen und ungarischen Königen bis 1526. Der erste schlesische Fürstentag 1337. Das Verhältnis, in welches die schleichen Fürsten zu Böhmen getreten waren, kann kein drückendes genannt werden. Die Eigentumsrechte der Fürsten erhielten anfangs nur geringe Einschränkungen; es blieben ihnen die Rechte, Truppen zu halten, Münzen zu schlagen, Gesetze zu geben und die oberste Gerichtsbarkeit auszuüben. Johann aber versprach ihnen Schutz gegen alle feindlichen Anfälle und verlangte nur Beistand im Kriege von ihnen innerhalb der Grenzen Schlesiens; wenn er ihre Truppen außerhalb des Landes gebrauchen sollte, so sollten sie von ihm besoldet werden; während des Krieges sollten ihm alle festen Schlösser offen stehen. Wenn so für den Augenblick der König von Böhmen keinen großen Vorteil von dem Besitze Schlesiens hatte, so wurden doch bei dem Aussterben der rechtmäßigen Erben eines Fürstenhauses die Länder Eigentum Böhmens. Dieser Fall trat zuerst bei dem Fürstentum Breslau im Jahre 1335 durch den Tod Heinrichs "Vi. ein. Obgleich sich Johann schon 1327 zu Breslau hatte huldigen lassen, so hielt er es doch für gut, diese Huldigung noch einmal 1337 zu veranstalten, und zwar nicht nur von seiten der Breslauer, sondern durch alle lehuspflichtigen fchle- fischen Fürsten. Die Versammlung, welche damals stattfand, heißt der erste schlesische Fürstentag. Nach ihm heißen alle späteren Versammlungen der schleichen Fürsten „Fürstentage". Um sich beliebt zu machen, sicherte Johann den Breslauern ihre bisherigen Rechte und Freiheiten zu und erteilte ihnen noch neue Vorrechte. Breslau im Sann; öischof und König im Streit (1339—1342). Johann von Böhmen trachtete nach dem Besitze des Schlosses Militsch an der polnischen Grenze, das dem damals noch unabhängigen Bistum Breslau gehörte. Da ihm der Ort für seine Unternehmungen nach Osten und Norden hin sehr wichtig erschien, so knüpfte er mit dem Bischof Nanker wegen der Abtretung der Grenz- feste Unterhandlungen an, die aber an der Festigkeit des Bischofs scheiterten. Was er auf geradem Wege nicht erlangen konnte, suchte er zuerst mit Gewalt, dann mit List zu erzwingeu.

10. Bilder aus dem Gebirge und Berglande von Schlesien und den Ebenen in Posen von der Oder bis zur Weichsel - S. 27

1884 - Leipzig : Spamer
Altschlesische Münzen. 27 Nachstellungen des deutschen Königs nicht möglich sei, den Peterspfennig zu zahlen (promissum principi apostoloram Petro persolvere censuni). Ob Boleslaw später Wort gehalten hat oder nicht: jedenfalls steht fest, daß die Polen schon ums Jahr 10(30 die edlen Metalle als Geld kannten. Wenn daher noch gegen Ende des 12. Jahrhunderts in Krakau auch Marderschnauzen und Eichhornköpfe die Stelle des Geldes vertraten, so waren das nur noch Überreste aus früherer Zeit. In Schlesien wurden zwar noch im Anfange des 13. Jahr- Hunderts Felle von Mardern und Eichhörnchen statt des Zehnten gegeben; aber sie hatten damals nicht mehr die Bedeutung des Geldes, sondern galten als Naturalzehnt, wie Getreide, Honig u. dergl. Wurden edle und unedle Metalle irgendwo gefunden, so war der Besitzer des Grundes und Bodens zwar Eigentümer; der Fürst aber galt da, wo er nicht selbst Grundbesitzer war, als Obereigentümer, der dem Besitzer erst das Recht des Bergbaues verlieh, oder, wenn dieser nicht bauen wollte, es jedem andern verleihen konnte; in beiden Fällen aber hatte er von jedem, der Metall gewann, den Zehnten oder das Urbar, d. h. den zwölften Teil des ganzen Ge- Winnes, zu beanspruchen. Das Recht zu münzen besaßen die Herzöge ausschließlich, wie sich aus mehreren Urkunden nachweisen läßt. Als z. B. im Jahre 1222 der Herzog Kasimir von Oppeln dem Bischof Laurentius die Gründung von Ujest nach deutschem Rechte gestattete, behielt er ausdrücklich das Recht der Münze für sich. Der Herzog Heinrich I. erteilte im Jahre 1204 dem Kloster zu „Unserer lieben Frauen" aus dem Sande zu Breslau eine Anweisung auf 10 Mark Silbers jährlich aus der dortigen Münze, die ihm also gehörte. Nur der- jenige durfte münzen, dem der Herzog das Recht dazu verliehen hatte. In der frühesten Zeit übten die Herzöge selbst das Münzrecht durch ihre Münzen aus. Später aber verkauften sie das Recht jährlich an die Münzer; die Pächter der Münzen waren oft jüdische Kaufleute, die zum Schneiden der Münzstempel sich nicht selten Leute ihrer Nation annahmen, die keine andre als die hebräische Schrift kannten. Daher finden wir auf polnischen und schlesischen Münzen jener Zeit zuweilen hebräische Buchstaben. Von den aus dem Bergbau und der Münze fließenden herzoglichen Ein- künften nahm die Kirche schon sehr früh den zehnten Teil in Anspruch, und die Herzöge sicherten ihr in der That denselben zu. So wurde dem Bischof Laurentius im Jahre 1227 von Heinrich I. der Zehnte von dem Anteile des Herzogs an dem Goldgewinne, also der Zehnte des Zwölften (des Urbar), be- willigt. Boleslaw Ii. von Liegnitz versprach im Jahre 1265 dem Bistum den Zehnten seines Anteils an der Gewinnung aller Metalle, nämlich des Goldes. Silbers, Kupsers, Bleis und was sonst in seinem Lande gesunden wurde. Daß der Münzzehnt in seinem ganzen Lande dem Bischof von Breslau gehöre, bekennt Heinrich Iii. urkundlich im Jahre 1264. Das Münzrecht selbst er- langte der Bischof von Breslau erst im Jahre 1290, als Herzog Heinrich Iv. an seinem Todestage zur Genngthuung für die vielen Bedrückungen, die er der Kirche und den ihr unterworfenen Gütern und Personen bei Lebzeiten zugefügt hatte, dem Bistum das große Privilegium erteilte. Seit dieser Zeit kann es erst bischöfliche Münzen geben. Im Laufe des 14. Jahrhunderts verkauften oder überließen die Herzöge das Münzrecht zum Teil den Städten.
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